AGBs sterna*design Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für Verträge und Vertragsanbahnungen, Ergänzungen, Erweiterungen und Modifizierungen von Verträgen zwischen Geschäftspartnern (Auftraggeber, Kunden, Partner, Dienstleister und Lieferanten) und sterna*design. Verträge und Vertragsergänzungen mit Geschäftspartnern werden grundsätzlich schriftlich oder elektronisch auf Basis dieser AGB geschlossen. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen von Geschäftspartnern werden zurückgewiesen. Sie kommen auch nicht zur Anwendung, wenn Sie den AGB von sterna*design nicht oder nur teilweise widersprechen. 1. Urheberrecht und Nutzungsrechte 1.1. Jeder von sterna*design erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. 1.2. Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. 1.3. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche, schriftliche Einwilligung von sterna*design weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt sterna*design, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. 1.4. sterna*design behält sich die Geltungmachung darüber hinaus gehenden Schadensersatzes vor. 1.5. sterna*design überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache, minimale (gemäß AGD/SDSt Vergütungstarifvertrag Design) Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf einer schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über. 1.6. sterna*design hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Ein Verzicht muss schriftlich erklärt werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Designer zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 50% der vereinbarten bzw. nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt /AGD üblichen Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt. 1.7. Vorschläge des Kunden / Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter / Erfüllungsgehilfen haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht. 2. Vergütung 2.1. Produktidee, Entwürfe und Reinzeichnungen und 3D Daten bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des Tarifvertrages für Design-Leistungen SDSt/AGD, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen sind. 2.2. Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und / oder Reinzeichnungen geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung. 2.3. Werden die Entwürfe später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist sterna*design berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen. 2.4. Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die sterna*design für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. 3. Fälligkeit der Vergütung 3.1. Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes sofort fällig und ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von sterna*design hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, in der Regel 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung. 3.2. Bei Zahlungsverzug kann sterna*design Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt. 4. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten 4.1. Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung werden nach dem Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD gesondert berechnet. 4.2. sterna*design ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, sterna*design entsprechende Vollmacht zu erteilen. 4.3. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von sterna*design abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, sterna*design im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten. 4.4. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten. 4.5. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten. 5. Eigentumsvorbehalt 5.1. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. 5.2. Die Originale sind daher nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht schriftlich etwas Anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt. 5.3. Die Versendung der Arbeiten und von Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers. 5.4. sterna*design ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat sterna*design dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger und schriftlicher Zustimmung von sterna*design geändert werden. 6. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster 6.1. Vor Ausführung der Vervielfältigung sind sterna*design Korrekturmuster vorzulegen. 6.2. Schadensersatzansprüche verjähren in einem Jahr seit Ablauf des Jahres, in dem der Geschäftspartner Kenntnis von ihrer Entstehung – nach Vertragsschluss – erlangt hat, oder sich einer Kenntniserlangung – nach Vertragsschluss – grob fahrlässig verschlossen hat. Dies gilt nicht im Falle der durch Vorsatz begründeten Haftung von sterna*design, die durch den Geschäftspartner nachzuweisen ist. 6.3. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht, sofern die Haftung für den Schaden aufgrund einer grobfahrlässigen oder vorsätzlichen Vertragsverletzung von sterna*design, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen oder auf arglistigem Verschweigen eines Mangels oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft beruht. Ausgenommen von der Beschränkung ist ferner die Haftung für Verletzungen des Körpers, der Gesundheit oder des Lebens. 6.4. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber sterna*design ein Belegexemplar oder Teile davon soweit möglich unentgeltlich. Dies wird bei jedem Projekt separat vereinbart. sterna*design ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden. 7. Haftung 7.1. sterna*design verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Vorlagen, Filme, Displays, Layouts etc. sorgfältig zu behandeln. Er haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinaus gehender Schadenersatz ist ausgeschlossen. 7.2. sterna*design haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. 7.3. Sofern sterna*design notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von sterna*design. 7.4. Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild. 7.5. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung von sterna*design. 7.6. Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet sterna*design nicht. 7.7. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei sterna*design geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen. 7.8. Mängel sind sterna*design unverzüglich mitzuteilen und vollständig zu beschreiben. Die Sachmängelhaftung von sterna*design beschränkt sich zunächst auf ein Recht zur Nachbesserung. Schlägt die Nachbesserung endgültig fehl oder ist sie unzumutbar, so hat sterna*design zunächst das Recht, dem Geschäftspartner eine Fehlerumgehungsmöglichkeit vorzuschlagen, die bei erfolgreicher Umsetzung als Mängelbeseitigung gilt. Eine erfolgreiche Umgehung ist gegeben, wenn sie den Mangel im zumutbaren Rahmen beseitigt. Ist die Fehlerumgehung für den Geschäftspartner nicht zumutbar, hat der Geschäftspartner das Recht, die Vergütung angemessen herabzusetzen oder den Vertrag rückgängig zu machen. Sachmängelansprüche verjähren zwölf Monate nach der Ablieferung oder – sofern eine solche stattgefunden hat – nach der Abnahme. Ist sterna*design auf Grund einer Mängelmeldung tätig geworden, ohne dass der Geschäftspartner einen Mangel nachgewiesen hat, kann sterna*design eine angemessene Vergütung des Aufwandes (Tagessatz) verlangen. Für Schadensersatzansprüche gilt die nachfolgende Regelung. sterna*design haftet nicht für Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn. Im Falle der teilweisen Verursachung durch Dritte haftet sterna*design nur für das eigene Verschulden anteilig. sterna*design haftet grundsätzlich nur im Falle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes. Soweit sterna*design aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Regelungen, gleich aus welchem Rechtsgrunde, zum Schadensersatz verpflichtet ist, beschränkt sich der seitens sterna*design zu leistende Schadensersatz nur auf den Ersatz vorhersehbarer, vertragstypischer Schäden und dies nur bis zu einer maximalen Höhe des Auftragswertes. Schadensersatzansprüche verjähren in einem Jahr seit Ablauf des Jahres, in dem der Geschäftspartner Kenntnis von ihrer Entstehung – nach Vertragsschluss – erlangt hat, oder sich einer Kenntniserlangung – nach Vertragsschluss – grob fahrlässig verschlossen hat. Dies gilt nicht im Falle der durch Vorsatz begründeten Haftung von sterna*design, die durch den Geschäftspartner nachzuweisen ist. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht, sofern die Haftung für den Schaden aufgrund einer grobfahrlässigen oder vorsätzlichen Vertragsverletzung von sterna*design, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen oder auf arglistigem Verschweigen eines Mangels oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft beruht. Ausgenommen von der Beschränkung ist ferner die Haftung für Verletzungen des Körpers, der Gesundheit oder des Lebens. 8. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen 8.1. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. sterna*design behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten. 8.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann sterna*design eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann sterna*design auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt. 8.3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller sterna*design übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber sterna*design von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. 9. Schlussbestimmungen 9.1. Erfüllungsort ist nach Wahl von sterna*design Hamburg oder Hannover. Gerichtsstand ist Hannover. 9.2. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Vereinbarungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht. 9.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.